Drei Stillberatungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Im Anschluss an die Beratungen, wird die Rechnung per gesicherte HIN- Mailadresse versendet. Diese muss selber beglichen werden und kann dann bei der Krankenkasse rückgefordert werden. Wird die Rechnung nicht innerhalb der aufgeführten 30 Tage beglichen, fallen zusätzliche Mahngebühren an.
Zungenband Begleitung: bei einem diagnostizieren Zungenband welches therapiert wird, werden in der Regel drei Stillberatungen fällig. In der ersten Beratung erfolgt die umfassende Abklärung und Informationen zur Vorbereitung. Dann folgt die Begleitung/ Beratung bei der Frenotomie, wo ich der Ärztin assistiere, das erste Stillen begleite und die Übungen nochmals bespreche. Nach dem Eingriff folgt die Wundkontrolle bei der Ärztin und/oder bei mir, wo nochmals die Zungenbeweglichkeit und Veränderungen beim Stillen sowie weitere Fragen/ Problematiken besprochen werden.
Die Telefon-, Mail- und WhatsApp- Beratung ist keine Pflichtleistung der Krankenkasse. Die Kosten müssen von der Mutter selbst getragen werden.
Handelt es sich um eine ausführliche längere Beratung, kann nach Absprache auch eine reguläre Stillberatung dafür abgerechnet werden.
Telefonberatung: Fr. 13.-/10 Gesprächsminuten
Mail oder WhatsApp- Beratung: Fr. 13.-/10 Minuten Aufwand
